Krankentransport & Taxi
- Taxi
- Großraumtaxi bis 8 Personen
- Flughafentransfer
- Krankentransporte & Rollstuhlfahrten
Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus, zur Reha, Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie
– Abrechnung mit allen Kassen -
- Kurier- und Botenfahrten
Bestellen Sie Ihr Taxi über unsere Service-Hotline: 07345 / 96990
Oder bequem über nachfolgendes Formular.
Für alle Krankenfahrten ist immer ein Transportschein (ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung)
sowie eine Genehmigung (Ausnahmen siehe unten) notwendig.
Diese Fahrten werden von der Krankenkasse (ohne vorherige Einholung der Genehmigung) bezahlt:
- Voruntersuchung zur stationären Einweisung
(Einweisung muss innerhalb von 5 Werktagen erfolgen) - stationäre Einweisung und Entlassung
- Nachuntersuchung nach stationärer Entlassung
innerhalb 14 Tagen ab Entlassungstag (maximal 5 Behandlungstage) - Voruntersuchung zur stationsersetzenden ambulanten Operation* (muss innerhalb von 5 Werktagen erfolgen)
- stationsersetzende ambulante Operation* (Hin- und Rückfahrt)
- Nachuntersuchung stationsersetzend ambulanter Operation* innerhalb von 14 Tagen ab OP-Tag (maximal 5 Behandlungstage)
- Fahrten mit einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung: darunter fallen Patienten mit einem Schwerbeschädigtenausweis mit Merkzeichen „aG“, „BI“, „H“ oder Pflegegrad 3+Mz“G“ bzw. Pflegegrad 4+5.
Diese Fahrten müssen vor Fahrtantritt von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden:
- Serienfahrten zur Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapie
- Ambulante Fahrten
- Reha- oder Kurfahrten
- Für alle Krankenfahrten ist eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten (grundsätzlich 10%, mindestens jedoch 5,- € und
höchstens 10,- €). Dies entfällt bei vorliegender Zuzahlungsbefreiung. Bitte bei ihrer Krankenkasse erfragen!
Bei evtl. Rückfragen kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse.